Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Jens Möller

Netzwerke & Kommunikation
Lindenweg 57 D-25436 Tornesch

§ 1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind die im Auftrag oder in der Auftragsbestätigung aufgeführten Einzelleistungen der Firma Jens Möller im weiteren "J M" genannt.

§ 2 Vertragsannahme

2.1 Eine Bestellung gilt erst bei Annahme des Auftrages durch die J M als Vertrag. Bis dahin gilt das Angebot in allen Bestandteilen als unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich bestätigt wurde. Wird die Annahme des Vertrages nicht innerhalb von 6 Wochen erklärt. Kommt der Vertrag nicht zustande.
2.2 Bei Auftragserteilung von Software-Aufträgen ist vor Annahme der Arbeiten ein Pflichtenheft zu übergeben, oder von J M unter Mitwirkung des Auftraggebers aufzustellen. Im Pflichtenheft ist die Leistung beschrieben, auf die im Auftrag Bezug genommen wird. Sollten sich nach Aufstellung des Pflichtenheftes Änderungen ergeben, so können sich Gesamtpreis und Termine ändern.

§ 3 Preise/Zahlungsbedingungen

3.1 Berechnungsgrundlage ist das schriftliche Angebot, bzw. die jeweils gültige Preisliste am Tage des Vertragsabschlusses. Sollten sich durch Lieferverzögerungen der Lieferanten zum Zeitpunkt der Vertragsannahme oder Überschreitungen der Abnahmefristen des Kunden nachträglich noch Preisänderungen ergeben, ist J M berechtigt, den jeweils letzten gültigen Preis in Rechnung zu stellen.
3.2 Alle genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, diese wird zu den am Tage des Entstehens der Steuerschuld geltenden Sätzen und Bedingungen zusätzlich berechnet.
3.3 Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig es sei denn ein anderes Zahlungsziel wurde vereinbart.
3.4 Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so ist J M berechtigt, für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen, ohne dass eine Verzugsetzung erfolgen muss.
3.5 Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst, oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, ist J M berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. In solchen Fällen darf J M außerdem Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen verlangen.
3.6 Bei Software-, Beratungs-, Organisations- oder ähnlichen Dienstleistungen ist J M berechtigt, entsprechend dem Stand der Leistungen abzurechnen.
3.7 Die Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung der Zahlung wegen etwaiger Gegenansprüche ist in jedem Falle ausgeschlossen.

§ 4 Lieferung, Versand, Installation

4.1 Die von J M genannten Lieferzeiten beruhen auf die Lieferfähigkeit der Lieferanten. Die Lieferzeit ist nur annähernd zu betrachten. J M ist aber in jedem Fall um rechtzeitige Lieferung bemüht.
4.2 Der Versand erfolgt ab Tornesch oder ab einer von J M bestimmten Stelle auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Im Falle der Installation durch J M sind die Versandkosten inklusive der Transportversicherung in den Installationskosten enthalten.

§ 5 Rücktritt

Werden J M nach Abschluss des Vertrages über den Kunden Tatsachen bekannt, die an der Kreditwürdigkeit des Kunden ernsthaft zweifeln lassen, so ist J M berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen. Kommt eine Lieferung aus den o.g. Gründen nicht zustande, so ist J M berechtigt Schadensansprüche zu stellen.

§ 6 Entgegennahme

Angelieferte Gegenstände sind vom Kunden entgegenzunehmen. Unwesentliche Beanstandungen sind kein Grund die Annahme der Lieferungen zu verweigern. Sinnvolle Teillieferungen sind zulässig.

§ 7 Haftung/Gewährleistung

7.1 Schadenersatzansprüche gegen J M jeder Art, einschließlich mittelbarer Schäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch bei Überschreitung der Lieferzeit bei fest vereinbarten Lieferzeiten und bei Nichtlieferung sowie bei Schäden im Rahmen von Wartungsarbeiten.
7.2 H + M übernimmt ab Lieferung für die Dauer von 6 Monaten die Gewährleistung. Innerhalb dieser Zeit wird von J M oder durch eine autorisierte Fachwerkstatt für alle Geräteteile, die infolge von Material- oder Fabrikationsfehlern schadhaft werden, kostenlos Ersatz geleistet oder die Geräte in der Werkstatt von J M instandgesetzt.Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von J M über. Die Gewährleistung ist auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt und erstreckt sich nicht auf Schäden oder Fehlfunktionen, die durch unsachgemäße Behandlung, mangelhafte Wartung Dritter, Verwendung falschen Zubehörs sowie durch ungewöhnliche Einflüsse, z.B. außergewöhnliche Umgebungseinflüsse entstehen.
7.3 Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung bzw. Rücktritt besteht nicht, es sei denn, dass J M nicht in der Lage ist, den Schaden zu beheben.
7.4 Zubehör (Disketten, Magnetplatten, Farbbänder etc.) ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
7.5 Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe an dem Gerät von Dritten vorgenommen werden oder wenn die Gerätenummer von den Geräten entfernt, geändert oder unleserlich ist.
7.6 Beförderungskosten und Wegezeiten gehen nicht zu Lasten von J M.
7.7 H + M übernimmt weiterhin keine Gewährleistungen für Software-Fremdprodukte (Handelsware) Programmanpassungen oder speziell für den Auftraggeber entwickelte Programme müssen getestet und vom Auftraggeber abgenommen werden innerhalb von 6 Monaten werden schriftlich gemeldete Fehler in einem angemessenen Zeitraum kostenlos beseitigt. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung gemäß § 538 BGB bestehen nicht.

§ 8 Verpflichtungen des Kunden

8.1 Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt J M je nach den Gegebenheiten, dass
a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an J M geschickt wird,
b) der Kunde das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und dem technischen Kundendienst von J M freien Zugang zu dem Aufbewahrungsraum der Geräte zur Reparatur gewährt und alle erforderlichen technischen Einrichtungen einschließlich Telefon- und Übertragungsleitungen zur Verfügung stellt.
8.2 Bevor der Kunde dem technischen Kundendienst ein Gerät zur Instandsetzung übergibt, hat er daraus auf seine Rechnung und Gefahr alle Programme, Daten, Datenträger sowie nicht von J M gelieferten Zusatzeinrichtungen, Änderungen und Anbauten zu entfernen.
8.3 Bevor der Kunde die Gewährleistung in Anspruch nimmt, muss der Kunde zur Fehlerkennung die zum Gerät gehörenden Diagnoseprogramme ausführen und das Ergebnis dem technischen Kundendienst mitteilen.
8.4 Dem Kunden wird empfohlen auch im eigenen Interesse eine Gesamtdatensicherung seines Systems durchzuführen. Bei Wartungsarbeiten gehen die Techniker von J M davon aus, dass der Kunde eine verwertbare aktuelle Datensicherung durchgeführt hat.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Die Lieferung erfolgt bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher, auch den künftig aus der Geschäftsverbindung entstehenden Forderungen, bei Wechseln und Schecks bis zu deren Einlösung, unter verlängertem Eigentumsvorbehalt zu Gunsten J M gemäß § 455 BGB.
9.2 Die Veräußerung der Vorbehaltsware ist unzulässig, eine Pfändung oder sonstige Einwirkung Dritter in die Eigentumsrechte der J M untersagt. Sollten dennoch durch Dritte Einwirkungen in die Eigentumsrechte der J M oder Pfändungen vorgenommen werden, hat der Kunde unverzüglich durch eingeschriebenen Brief unter Angabe der Dritten Kenntnis zu geben. Sämtliche, durch Intervention entstehende, gerichtliche oder außergewöhnliche Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
9.3 Solange H + M Eigentumsrechte an dem Kaufgegenstand hat, ist J M oder ein Bevollmächtigter jederzeit berechtigt, sich von dem Vorhandensein und Zustand zu überzeugen. Zu diesem Zweck erklärt sich der Kunde bereit, freien Zugang zum Aufbewahrungsraum des Gerätes zu gewähren.
9.4 Der Kunde haftet für fahrlässige, vorsätzliche unverschuldete oder verschuldete Schäden oder Verlust des Gegenstandes. Jede an der Vorbehaltsware entstandene Schäden oder deren Verlust, ist dem Eigentümer J M unverzüglich anzuzeigen.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung, ist Pinneberg, soweit nicht zwingend gesetzlich ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.

§ 11 Datenschutz und Schlussbestimmungen

11.1 Diese Bedingungen gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehungen. Frühere Geschäftsbedingungen treten außer Kraft.
11.2 J M verpflichtet sich, sämtliche Daten und Unterlagen, die von J M über den Kunden aufbewahrt werden, vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.
11.3 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Daten und Unterlagen, die vom Kunden über J M aufbewahrt werden, vertraulich zu behandeln, insbesondere bei Preisvereinbarungen u.a. Verschwiegenheit zu bewahren und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.
11.4 Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte verbindlich. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine angepasste Einzelbestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
11.5 Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.